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Der Wald ist so zu bewirtschaften, dass seine Funktionen gemäß § 1 Nr. 1 stetig und auf Dauer erfüllt werden (Nachhaltigkeit).
Bewirtschaftung nach den Regeln der guten fachlichen Praxis ist forstwirtschaftliche Nutzung, die nach den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft und den…
den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des…
Kennzeichen nachhaltiger Forstwirtschaft ist, dass die Betreuung von Waldflächen und ihre Nutzung in einer Art und Weise erfolgt, dass die biologische Vielfalt,…
Um den Wald in seinen vielfältigen Funktionen zu sichern, ist seine Nutzung in der Bewirtschaftungsform der Dauerbestockung anzustreben. Seine Bewirtschaftung…
§ 7 Nr. 1 wird wie folgt gefasst: „1. die Funktionen des Waldes nach § 1, die Waldfunktionskarte nach § 6a und, soweit solche vorliegen, Rahmenplanungen nach §…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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