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Zuständige Behörde im Sinne des Wassersicherstellungsgesetzes ist die obere Wasserbehörde.
Zuständige Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmte Behörde. In den Ländern, in denen eine…
die Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde und
Der Vollzug wasserrechtlicher Vorschriften, insbesondere des Wasserhaushaltsgesetzes, dieses Gesetzes und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen…
Die oberste Wasserbehörde bestimmt durch Rechtsverordnung die Zuständigkeiten für den Vollzug der Aufgaben nach Absatz 1. Dabei soll sie Aufgaben nur dann den…
Die obere Wasserbehörde ist zuständig für
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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