Art. 1 Abs. 2 Nr. 68 Buchst. b SN-1363Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes
In Absatz 2 wird das Wort „höhere“ durch das Wort „zuständige“ ersetzt.
Art. 25 Nr. 2 SN-12679Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Standortkonzeption sowie zur Rechtsbereinigung
In § 4 werden die Wörter „oberen Behörden“ durch die Wörter „obere Behörde“ und das Wort „sind“ durch das Wort „ist“ ersetzt.
Art. 2 Abs. 4 Nr. 8 Buchst. b SN-11358Gesetz zur Anpassung des Landesumweltrechts an das neue Bundesrecht aufgrund der Föderalismusreform
In Satz 2 werden die Wörter „Sie kann“ durch die Wörter „Die unteren Wasserbehörden können“ ersetzt.