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Das Statistische Landesamt berechnet für die Gemeinden den Ausgleichbetrag für die
erstmalige Erstellung des Wärmeplans nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 des Wärmeplanungsunterstützungsgesetzes,
Fortschreibung nach § 4 Absatz 1, 3 und 4 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 des Wärmeplanungsunterstützungsgesetzes.
Das Statistische Landesamt berechnet die Höhe der Zuweisungen. Die Landesdirektion Sachsen setzt auf dieser Basis die Höhe der Zuweisungen fest und zahlt diese…
Für die Überprüfung des Wärmeplans nach § 25 Absatz 3 des Wärmeplanungsgesetzes in Verbindung mit § 1 Absatz 2 der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung erhalten…
die Prüfung nach § 28 Absatz 5 Satz 2 des Wärmeplanungsgesetzes, ob die übermittelten Bedarfe durch verfügbare Potenziale gedeckt werden können, und
Das Statistische Landesamt berechnet die Höhe der Zuweisungen. Die Landesdirektion Sachsen setzt auf dieser Basis die Höhe der Zuweisungen fest und zahlt diese…
Die Höhe der Zuweisungen wird durch das Statistische Landesamt berechnet. Die Regierungspräsidien setzen auf dieser Basis die Höhe der Zuweisungen fest und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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