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Vermögensgegenstände sollen nur erworben werden, soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben des Staates in absehbarer Zeit erforderlich sind.
Vermögensgegenstände dürfen nur veräußert werden, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Staates in absehbarer Zeit nicht benötigt werden.
Vermögensgegenstände dürfen nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Ausnahmen können im Haushaltsplan oder im Haushaltsgesetz zugelassen werden.
Ist der Wert gering oder besteht ein dringendes Staatsinteresse, so kann das Staatsministerium der Finanzen Ausnahmen zulassen.
Für die Überlassung der Nutzung eines Vermögensgegenstandes sowie anderer Leistungen gelten die Absätze 2 bis 4 entsprechend.
Für Maßnahmen zur Deckung staatlichen Raumbedarfs gilt § 24 Abs. 1 für den Haushaltsvollzug entsprechend.
Abweichend von Absatz 2 und 3 kann Kulturgut veräußert werden, wenn dies aufgrund einer Entscheidung des Schiedsgerichtes erfolgt, welches auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens zur Einrichtung einer Gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit für Rückgabestreitigkeiten über NS-Raubgut errichtet wurde, und der Schiedsspruch den Freistaat Sachsen zur Rückübereignung oder zur Veräußerung mit Erlösteilung verpflichtet.
Vermögensgegenstände dürfen nur veräußert werden, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Landes in absehbarer Zeit nicht benötigt werden.
Vermögensgegenstände dürfen nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Ausnahmen können im Haushaltsplan zugelassen werden. Ist der Wert gering oder besteht ein…
Vermögensgegenstände dürfen nur veräußert werden, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Landes in absehbarer Zeit nicht benötigt werden.
Vermögensgegenstände dürfen nicht unter ihrem Verkehrswert veräußert werden. Ausnahmen können im Haushaltsplan zugelassen werden.
§ 113 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und von Anteilen an Unternehmen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 2 zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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