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Wer die Dienstaufsicht ausübt, ist Dienstvorgesetzter. Vorbehaltlich der zur Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit erlassenen Vorschriften umfasst die Dienstaufsicht insbesondere die Überwachung eines geordneten, Recht und Gesetz entsprechenden Geschäftsganges bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten.