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Die Dienstaufsicht führen
das Ministerium der Justiz über sämtliche Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten,
der Präsident des Oberlandesgerichts und der Präsident des Landgerichts über die Gerichte ihres Bezirks,
der Aufsicht führende Richter über das Amtsgericht,
der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht über die Staatsanwaltschaften und der Leitende Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht über die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht,
der Leiter einer Justizvollzugsanstalt über diese Justizvollzugsanstalt.
Die Dienstaufsicht des Aufsicht führenden Richters eines Amtsgerichts, das nicht mit einem Präsidenten besetzt ist, beschränkt sich auf die bei dem Amtsgericht beschäftigten Beamten, Angestellten und Arbeiter. Dem Präsidenten des Landgerichts steht die Dienstaufsicht über ein mit einem Präsidenten besetztes Amtsgericht nicht zu.