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Abwicklungsziele sind
die Sicherstellung der Kontinuität kritischer Funktionen;
die Vermeidung erheblicher negativer Auswirkungen auf die Finanzstabilität vor allem durch die Verhinderung einer Ansteckung, beispielsweise von Finanzmarktinfrastrukturen, und durch die Erhaltung der Marktdisziplin;
der Schutz öffentlicher Mittel durch geringere Inanspruchnahme außerordentlicher finanzieller Unterstützung aus öffentlichen Mitteln;
der Schutz der unter das Einlagensicherungsgesetz fallenden Einleger und der unter das Anlegerentschädigungsgesetz fallenden Anleger;
der Schutz der Gelder und Vermögenswerte der Kunden.
Vorbehaltlich anderer Bestimmungen dieses Gesetzes sind die Abwicklungsziele gleichrangig; es obliegt der Abwicklungsbehörde, entsprechend der Art und den Umständen des jeweiligen Falls eine angemessene Abwägung vorzunehmen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Abwicklungsbehörden bei Anwendung von Abwicklungsinstrumenten und bei Ausübung von Abwicklungsbefugnissen den in Absatz…
Bei der Anwendung der Abwicklungsinstrumente und der Ausübung der Abwicklungsbefugnisse tragen die Abwicklungsbehörden den Abwicklungszielen Rechnung und wählen…
Bei der Anwendung der Abwicklungsinstrumente und der Ausübung der Abwicklungsbefugnisse trägt die Abwicklungsbehörde allen nachstehend genannten gleichrangigen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Abwicklungsbehörden bei der Anwendung von Abwicklungsinstrumenten und bei der Ausübung von Abwicklungsbefugnissen…
Die Abwicklungsbehörde kann bei Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen nach Maßgabe dieses Gesetzes alle zur Erreichung der Abwicklungsziele erforderlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.