§ 9 Abs. 2 SAIGArchitektenkammer des Saarlandes
Die Architektenkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken. Sie führt ein Dienstsiegel.
§ 2 IngGZustVOVerordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Ingenieurgesetz (Zuständigkeitsverordnung Ingenieurgesetz - IngGZustVO) Vom 24. Juni 2011
Die Ingenieurkammer des Saarlandes erhebt für die Amtshandlungen gemäß § 1 Gebühren, einschließlich Auslagen und Widerspruchsgebühren, nach Maßgabe des Gesetzes…
§ 8 Abs. 3 DVSAIGVerordnung zur Durchführung des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (DVSAIG) Vom 7. April 2020
Im Übrigen gelten die Verfahrensbestimmungen des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes.
§ 44 Abs. 1 SAIGEintragungsausschuss
Die Ingenieurkammer bildet einen Eintragungsausschuss. Der Eintragungsausschuss entscheidet