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Zur Durchführung der Defizitprüfung hat die antragstellende Person folgende Unterlagen und Bescheinigungen vorzulegen:
Kopien der Befähigungsnachweise oder der Ausbildungsnachweise, die zur Aufnahme des entsprechenden Berufs berechtigen, und
gegebenenfalls eine Bescheinigung über die von der antragstellenden Person erworbene Berufserfahrung.
Der Eintragungsausschuss kann die antragstellende Person auffordern, Informationen zu ihrer Ausbildung vorzulegen, soweit dies erforderlich ist, um festzustellen, ob diese möglicherweise gegenüber der geforderten Ausbildung ein wesentliches Defizit aufweist. Ist die antragstellende Person nicht in der Lage, diese Informationen vorzulegen, so kann sich der Eintragungsausschuss an die Kontaktstelle, die zuständige Behörde oder an eine andere einschlägige Stelle des Herkunftsmitgliedstaates wenden.
Im Übrigen gelten die Verfahrensbestimmungen des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes.