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Das für Bau zuständige Ministerium führt drei Jahre nach Beginn der Pflicht nach § 1 Absatz 2 eine Evaluierung dieser Verordnung durch.
Diese Verordnung ist fünf Jahre nach Inkrafttreten durch das für den Verkehr zuständige Ministerium zu evaluieren.
Diese Verordnung wird nach Ablauf von drei Jahren seit ihrem Inkrafttreten von dem für Justiz zuständigen Ministerium überprüft.
Diese Verordnung wird nach Ablauf von drei Jahren seit ihrem Inkrafttreten von dem für Justiz zuständigen Ministerium überprüft.
Nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung führt das Ministerium der Justiz eine Evaluation der Regelungen durch.
Die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter Einbeziehung der betroffenen Kreise innerhalb von…
Diese Verordnung wird fünf Jahre nach dem 7. Mai 2026 evaluiert. Die Evaluierung wird unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern unter Beteiligung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.