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Die Stadt Laasphe und die Gemeinden Amtshausen - mit Ausnahme der in § 20 Abs. 2 Nr. 2 genannten Gebietsteile -, Banfe, Bermershausen, Bernshausen, Feudingen, Fischelbach, Großenbach, Heiligenborn, Herbertshausen, Hesselbach, Holzhausen, Kunst-Wittgenstein, Niederlaasphe, Oberndorf, Puderbach, Rückershausen, Rüppershausen, Saßmannshausen, Steinbach, Volkholz und Weide werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Laasphe und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Das Amt Laasphe wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Laasphe.
Das Amt Eslohe wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Eslohe (Sauerland).
Die Ämter Freienohl und Meschede werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Meschede.
Das Amt Balve wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Balve.
Das Amt Liesborn-Wadersloh wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Wadersloh.
Das Amt Berleburg wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Bad Berleburg.
Das Amt Wünnenberg wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Wünnenberg.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.