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Die Stadt Delbrück und die Gemeinden Anreppen, Bentfeld, Boke, Hagen (Amt Delbrück), Ostenland - mit Ausnahme der in § 21 Abs. 2 Nr. 3 und § 25 genannten Gebietsteile -, Westenholz - mit Ausnahme der in Absatz 2 genannten Gebietsteile - und Westerloh werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Delbrück und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die Stadt Rietberg werden aus der Gemeinde Westenholz folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Westenholz Flur 9 Nr. 40 bis 42, 47 bis 50, 59, 61 bis 63, 214, 215, 219 und 227 bis 236.
Das Amt Delbrück wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Delbrück.
der Eingliederung von Gebietsteilen der Gemeinden Hövelhof und Ostenland in die neue Stadt Paderborn unter gleichzeitiger Ausgliederung der Gebietsteile der…
Die Stadt Paderborn und die Gemeinden Benhausen, Dahl, Elsen, Neuenbeken - mit Ausnahme der in § 27 Abs. 2 genannten Gebietsteile -, Sande und Schloß Neuhaus…
Das Amt Erndtebrück wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Erndtebrück.
Das Amt Altenbeken wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Altenbeken.
Die Stadt Detmold, die zum Amt Detmold-Land gehörenden Gemeinden Barkhausen, Brokhausen, Dehlentrup, Hakedahl, Jerxen-Orbke, Leistrup-Meiersfeld, Mosebeck,…
In die neue Gemeinde werden eingegliedert: aus der Stadt Waldbröl, Gemarkung Waldbröl a) von Flur 1 die Flurstücke 19 bis 21, 36 bis 46 sowie die entlang bzw.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.