Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Freistellung ist unter Angabe des Termins der Weiterbildungsveranstaltung spätestens sechs Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber oder beim Dienstherrn zu beantragen. Die Entscheidung über den Antrag ist spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der Weiterbildungsveranstaltung schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung des Arbeitgebers, gilt die Freistellung als erteilt. Arbeitsstätten mit weniger als zehn Beschäftigten sind von der Verpflichtung zur schriftlichen oder elektronischen Mitteilung ausgenommen. Bei diesen Arbeitsstätten genügt eine mündliche Mitteilung.
Die Beschäftigten sind verpflichtet, dem Arbeitgeber oder dem Dienstherrn auf Verlangen die Anmeldung zur Weiterbildungsveranstaltung, deren Freistellungsfähigkeit und die Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung nachzuweisen. Die für den Nachweis erforderlichen Freistellungsbescheinigungen sind den Beschäftigten von der Weiterbildungseinrichtung kostenlos auszustellen.
In Arbeitsstätten mit weniger als zehn Beschäftigten kann eine Freistellung abgelehnt werden, wenn im laufenden Kalenderjahr mehr als ein Drittel der Beschäftigten ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung geltend gemacht haben.
Unbeschadet der Regelung des Absatzes 3 kann die Freistellung für den beantragten Zeitraum nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen. Die Ablehnung kann nur schriftlich oder elektronisch erfolgen und ist mit einer Begründung zu versehen. Gesetzliche und vertragliche Mitbestimmungsregelungen bleiben unberührt.
Ist eine Freistellung aus einem in Absatz 4 aufgeführten Grund versagt worden und ist die Teilnahme an einer adäquaten Weiterbildungsveranstaltung während des laufenden Kalenderjahres nicht mehr möglich, so geht der Anspruch auf Freistellung auf das folgende Kalenderjahr über.
Freistellung darf nicht zur Benachteiligung der freigestellten Beschäftigten führen.