§ 78 PStGPersonenstandsgesetz
Die Vorschriften für Änderungen des Geschlechtseintrags und der Vornamen nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag gelten…
§ 1617f Abs. 4 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Die Erklärung nach Absatz 1 kann gegenüber dem Standesamt widerrufen werden. Für minderjährige Kinder gilt Absatz 2 entsprechend. Ist das minderjährige Kind…
§ 27 Abs. 3 Nr. 5 PStGPersonenstandsgesetz
die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen eines Elternteils nach der Geburt des Kindes,
§ 63 Abs. 2 PStGPersonenstandsgesetz
Ist der Geschlechtseintrag einer Person nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und sind die Vornamen einer…