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Die Gemeinden führen die Grundausbildung der ehrenamtlichen Angehörigen ihrer Feuerwehren durch und bilden diese fort. Die weitergehende Aus- und Fortbildung obliegt den Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken der Landeshauptstadt Saarbrücken. Sie kann Gemeinden mit deren Zustimmung zur Durchführung übertragen werden. An der Feuerwehrschule des Saarlandes werden Führungskräfte aus- und fortgebildet sowie spezielle Fachkenntnisse vermittelt.
Führungskräfte, insbesondere Leiter und Leiterinnen von Feuerwehren sowie Ausbilder und Ausbilderinnen, sollen innerhalb von jeweils sechs Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Übernahme der Funktion, nachweislich an einem Fortbildungsseminar teilnehmen.
Für die Aus- und Fortbildung ihrer Einsatz- und Führungskräfte sind die privaten Hilfsorganisationen selbst verantwortlich.
Die Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehr ist durch Übungen und andere Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu erproben.
Die Gemeinden führen die Grundausbildung der Angehörigen öffentlicher Feuerwehren durch und bilden diese fort. Die weitergehende Aus- und Fortbildung der…
In gleichem Maße ist es Verpflichtung eines jeden ehrenamtlichen Angehörigen, aktiv seine Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten und fortzuentwickeln. Die im…
Führungskräfte ab Gruppenführer haben spätestens nach sechs Jahren, sonstige Feuerwehrangehörige mit Sonderausbildung (z. B. Atemschutzgerätewarte, Gerätewarte,…
Die Ausbildung erfolgt in regelmäßigen Ausbildungs- und Übungsdiensten sowie in Lehrgängen in den Gemeinden, in Lehrgängen der Landkreise und der…
Die Gemeinden sorgen nach Maßgabe des § 32 für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen ihrer Feuerwehr.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.