§ 5 Abs. 2 SBKGAufgaben des Landes im Brandschutz, in der Technischen Hilfe und im Katastrophenschutz
Das Land unterhält die Feuerwehrschule des Saarlandes.
§ 2 Abs. 2 FwSchVOVerordnung über die Feuerwehrschule des Saarlandes (FwSchVO) Vom 11. September 2017
Sie wirkt bei der feuerwehrspezifischen Weiterqualifizierung der Bediensteten der Integrierten Leitstelle des Saarlandes mit. Sie führt die Ausbildung der…
§ 1 FwSchVOVerordnung über die Feuerwehrschule des Saarlandes (FwSchVO) Vom 11. September 2017
Die Feuerwehrschule des Saarlandes (Landesfeuerwehrschule) ist eine Einrichtung des Landes. Sie ist dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Bauen und…
§ 49 Abs. 1 SBKGAusbildung, Fortbildung und Übungen
Die Gemeinden führen die Grundausbildung der ehrenamtlichen Angehörigen ihrer Feuerwehren durch und bilden diese fort. Die weitergehende Aus- und Fortbildung…