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Ein Wirtschaftsakteur darf nur Schiffsausrüstung im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 in Verkehr bringen, die zuvor ein EU-Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 15 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II der Richtlinie 2014/90/EU in der Fassung vom 30. April 2021 sowie der jeweils geltenden Durchführungsverordnung nach Artikel 35 Absatz 2 der Richtlinie 2014/90/EU durchlaufen hat, das den Nachweis der Konformität mit den Anforderungen der internationalen Vorgaben hinsichtlich Entwurf, Bau und Leistung erbracht hat.
Notifizierte Konformitätsbewertungsstellen müssen sicherstellen, dass die für die Konformitätsbewertung eingesetzten Prüflabore den Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2017 hinsichtlich der allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien entsprechen.
Eine vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie notifizierte Konformitätsbewertungsstelle kann wählen, in welcher der Amtssprachen der Europäischen Union das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wird. Wenn der Hersteller dies verlangt, ist das Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich der Audits für sein Produkt nach dessen Wahl zumindest auch auf Deutsch oder Englisch durchzuführen. Die dafür anzufertigenden Aufzeichnungen, Zertifikate, Bescheinigungen und Erklärungen sowie der Schriftverkehr sind in Deutsch oder Englisch abzufassen.
Eine vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie notifizierte Stelle hat diesem auf Verlangen alle Aufzeichnungen und Zertifikate in deutscher Übersetzung vorzulegen.
„Konformitätsbewertung“ das von den notifizierten Stellen nach Artikel 15 der Richtlinie 2014/90/EU in der Fassung vom 30. April 2021 durchgeführte Verfahren…
Die Konformitätsbewertungsstelle hat die Konformitätsbewertung für Schiffsausrüstung im Einklang mit den Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 15 in…
Die Konformitätsbewertungsstelle muss für jedes Konformitätsbewertungsverfahren und für jede Kategorie von Schiffsausrüstung, für die sie einen Antrag auf…
Eine Konformitätsbewertungsstelle als notifizierte Stelle im Sinne der Richtlinie 2014/90/EU muss
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Hersteller oder der Bevollmächtigte des Herstellers im Hinblick auf die von einer notifizierten Stelle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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