Erwägungsgrund 15 32014L0090
Um ein faires und effizientes Verfahren zur Überprüfung eines Verdachts der Nichtkonformität zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten ermutigt werden, alle Maßnahmen im Hinblick auf eine umfassende und objektive Bewertung der Gefahren zu ergreifen. Hat sich die Kommission vergewissert, dass diese Voraussetzung erfüllt ist, so sollte sie nicht verpflichtet sein, diese Bewertung im Zuge der Überprüfung der restriktiven Maßnahmen der Mitgliedstaaten in Bezug auf nichtkonforme Ausrüstung erneut vorzunehmen.