§ 4 SchfZustVO NRWVerordnung über die Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen
Zuständige Verwaltungsbehörden im Sinne von § 5 Absatz 1 und 2, § 14 Absatz 2 und § 15 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes sind die örtlichen…
§ 8 Abs. 1 SchfHwGBevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist, wer von der zuständigen Behörde für einen Bezirk bestellt ist.
§ 5 7. BImSchVSiebente Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Die Befugnis der zuständigen Behörden, auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes andere oder weitergehende Anordnungen zu treffen, bleibt unberührt.
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 SchfHwGEigentümerpflichten; Verordnungsermächtigungen
die Schornsteinfegerarbeiten, die für kleine und mittlere Feuerungsanlagen durch Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes…