§ 69d Abs. 3 BeamtVGGesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
Für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte, die bis zum 31. Dezember 2003 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, gilt Folgendes:
§ 81 BBesGBundesbesoldungsgesetz
Soweit durch das Versorgungsreformgesetz 1998 die Ruhegehaltfähigkeit von Zulagen wegfällt oder Zulagen, die der Berechtigte bezogen hat, nicht mehr zu den…
§ 69n Abs. 1 Nr. 2 BeamtVGGesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
die bei Versetzung oder Eintritt in den Ruhestand die Voraussetzungen der Anlage I Vorbemerkung Nummer 3a des Bundesbesoldungsgesetzes in der ab 1. Januar 2024…
§ 133 Abs. 1 Nr. 2 SVGGesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
die bei Versetzung oder Eintritt in den Ruhestand die Voraussetzungen der Anlage I Vorbemerkung Nummer 3a des Bundesbesoldungsgesetzes in der ab 1. Januar 2024…
Art. 11 § 48 PsychThBY/SLStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
In Versorgungsfällen, die vor einer Änderung des § 31 eingetreten sind, bemisst sich das Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit mindestens nach den bis zum…