§ 11 Nr. 2 SchHaltHygVAnordnungsbefugnis
das Halten von Schweinen oder das Verbringen von Schweinen aus dem Betrieb beschränken, soweit die Schweine nicht nach dem für die jeweilige Schweinehaltung in…
§ 3 Abs. 3 SchHaltHygVAnforderungen an die Stallhaltung und an die Auslaufhaltung
Zusätzlich zu den Anforderungen der Absätze 1 und 2 haben Tierhalter in die Schweine nach den Anforderungen der Anlage 3 zu halten.
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 SchHaltHygVZusätzliche Anforderungen an Zuchtbetriebe
Belegungsdatum,
§ 4 Abs. 3 Nr. 1 SchHaltHygVAnforderungen an die Freilandhaltung
eine Freilandhaltung nicht so betrieben wird, dass die sich aus Anlage 4 Abschnitt II und III oder bei Betrieben nach Absatz 2 die sich aus Anlage 5 Abschnitt…
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a SchHaltHygVTierärztliche Bestandsbetreuung
der einschlägigen tierseuchenrechtlichen Vorschriften,