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Beteiligte Organisationen sind die Vereinigungen der Träger der Einrichtungen, die Vereinigungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und das Landesjugendamt als Fachbehörde des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.
Vereinigungen der Träger der Einrichtungen sind:
für die freigemeinnützigen Träger die in der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Sachsen vertretenen Spitzenverbände,
für die privat-gewerblichen Träger der Verband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und Berlin im VPK e.V. und
für die kommunalen Träger der Sächsische Landkreistag und der Sächsische Städte- und Gemeindetag.
Vereinigungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind der Sächsische Landkreistag und der Sächsische Städte- und Gemeindetag.
die Errichtung der Schiedsstellen,
eine Bedienstete oder ein Bediensteter des Kommunalen Sozialverbands Sachsen, die oder der vom Kommunalen Sozialverband Sachsen zu benennen ist.
Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die in der Liga der freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Sachsen zusammengeschlossenen…
bis zu zwei Mitglieder aus dem Bereich der selbstorganisierten Zusammenschlüsse im Sinne von § 4a des Achten Buches Sozialgesetzbuch, die im Bereich des…
Als öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe im Sinne des Gesetzes gelten die im Sächsischen Jugendring vertretenen Mitgliedsorganisationen, die Mitglieder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.