§ 15 Abs. 2 SchiedKrPflV SNDie übrigen Mitglieder der Schiedsstelle erhalten Reisekosten sowie Ersatz für sonstige Barauslagen und Zeitaufwand von den Organisationen, die sie bestellt…
§ 10 SchiedsAmtsOVerordnung über die Schiedsämter für die vertragsärztliche (vertragszahnärztliche) Versorgung
Die unparteiischen Mitglieder der Schiedsämter und der sektorenübergreifenden Schiedsgremien oder ihre Stellvertreter erhalten für sonstige Barauslagen und für…
§ 14 Abs. 2 SchV NRWVerordnung über die Schiedsstellen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe -
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Schiedsstelle erhält für notwendige Barauslagen und für Zeitaufwand von der Geschäftsstelle einen Pauschbetrag, dessen…
§ 13 Abs. 1 EinglSchiedsVO SNEingliederungshilfe-Schiedsstellenverordnung
Der Vorsitzende oder im Vertretungsfall sein Stellvertreter erhalten von der Geschäftsstelle nach Abschluss jedes Schiedsverfahrens eine Aufwandsentschädigung…
§ 9 Abs. 2 KrPflSVVerordnung über die Schiedsstelle für die Festsetzung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhauspflegesatz-Schiedsstellenverordnung - KrPflSV) Vom 7. April 1986
Die übrigen Mitglieder der Schiedsstelle erhalten Reisekosten sowie Ersatz für sonstige Barauslagen und Zeitverlust von den sie bestellenden Organisationen nach…