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Die Geschäfte der Schiedsstelle werden abwechselnd für jeweils ein Jahr bei der Sächsischen Krankenhausgesellschaft und der Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Krankenkassenverbände (vorerst AOK-Landesverband Sachsen) geführt (Geschäftsstelle). Am 1. Mai 1991 beginnt die Sächsische Krankenhausgesellschaft mit der Führung der Geschäfte der Schiedsstelle.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die für die Wahrnehmung der Interessen von Pflegediensten maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene…
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft bilden eine Schiedsstelle; diese entscheidet in den ihr durch Gesetz oder auf…
Die Geschäfte der Schiedsstelle werden abwechselnd bei der Saarländischen Krankenhausgesellschaft e. V. und der Allgemeinen Ortskrankenkasse für das Saarland…
Die Geschäfte der Landesschiedsstelle werden durch eine Geschäftsstelle geführt. Sie wird abwechselnd für jeweils zwei Jahre bei der Krankenhausgesellschaft…
Die Geschäftsführung der Schiedsstelle wechselt nach Ablauf der Amtsdauer gemäß § 4 der Verordnung zwischen der Saarländischen Krankenhausgesellschaft e.V. und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.