§ 34 SSchOSaarländische Schiedsordnung (SSchO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2001
Wird die antragsgegnerische Partei gesetzlich vertreten, so ist die Terminsnachricht auch der Vertretungsperson zuzustellen. Diese ist als Beistand zur…
§ 38 SchAG NRWGesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen
Wird die Gegenpartei gesetzlich vertreten, so ist die Terminnachricht auch der vertretenden Person zuzustellen. Diese ist als Beistand zur…
§ 40 Abs. 1 SN-4247Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz
Wird der Antragsgegner gesetzlich vertreten, ist die Ladung zur Sühneverhandlung auch dem Vertreter zuzustellen.
§ 24 Abs. 5 SN-4247Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz
Ist eine Partei durch einen Bevollmächtigten vertreten, ist dieser von Terminen formlos in Kenntnis zu setzen.
§ 23 Abs. 3 SchiedsGDie Schiedsstelle händigt die Ladung den Parteien persönlich gegen Empfangsbekenntnis aus oder läßt sie durch die Post zustellen; der Antragsgegner oder die…