SchLichtReklAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 SchLichtReklAusbVDauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Schilder- und Lichtreklamehersteller und zur Schilder- und Lichtreklameherstellerin § 1§ 3 Die Ausbildung dauert drei Jahre. § 1§ 3