Anlage SchLichtReklAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 497 - 502)
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat12341Applizieren mit und auf unterschiedlichen Werkstoffen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) 92Herstellen von Beschriftungen und bildlichen Darstellungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) 83Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) 114Bedienen von Arbeitsmitteln und -geräten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) 35Anwenden von Drucktechniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) 56Installieren von Werbeelektrik und Werbeelektronik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) 97Herstellen von Kommunikations- und Werbeanlagen, Leitsystemen, Messe- und Ausstellungsständen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) 6 198Befestigen und Verbinden von Kommunikations- und Werbeanlagen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8) 4 79Warten, Demontieren und Reparieren von Kommunikations- und Werbeanlagen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 9) 910Entwerfen, Gestalten und Präsentieren von Kommunikations- und Werbekonzepten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 10) 7 211Beraten von Kunden (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 11) 512Einrichten und Räumen von Arbeitsstätten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 12) 2
Untergründe prüfen und vorbehandeln
Applikationsverfahren auswählen
Beschichtungsaufbau festlegen
Untergründe durch Malen, Drucken und Lackieren beschichten
Folien zweidimensional verkleben
Folienapplikationen entfernen
Beschriftungen und bildliche Darstellungen, insbesondere durch Malen, Schreiben und Schneiden, manuell und rechnergestützt herstellen
Beschriftungen und bildliche Darstellungen, insbesondere durch Fräsen, Spritzen und Sägen, manuell und rechnergestützt herstellen
Werkstoffe, insbesondere Metalle, Verbundstoffe, Kunststoffe, Glas, Papier, Holz und Gewebe, nach Art und Struktur bestimmen
Werkstoffe, insbesondere durch Biegen und Abkanten, umformen
Werkstoffe, insbesondere durch Schneiden, Sägen, Fräsen, Feilen, Bohren und Schleifen, trennen
Werkstoffe, insbesondere durch Kleben, Schrauben und Nieten, kaltfügen
Hilfsstoffe, insbesondere Löse- und Verdünnungsmittel, verarbeiten
Beschichtungsstoffe mischen und verarbeiten
Oberflächen polieren und schützen
Maschinen einrichten, Prozessdaten einstellen, Funktionen prüfen
Produktionsprozesse überwachen
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Vorrichtungen pflegen, warten und instand halten
Störungen feststellen und dokumentieren, Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
Digitaldruckverfahren anwenden
Druckvorlagen und -daten manuell und rechnergestützt erstellen
Software der Druckvorstufe anwenden
Farben andrucken und Farbwerte prüfen
Gefahren im Umgang mit elektrischem Strom erkennen und beachten
Teil-, Montagezeichnungen, elektrische Schaltpläne und Stromlaufpläne lesen und anwenden
Leitungswege im Niederspannungsbereich in Kommunikations- und Werbeanlagen festlegen, Leitungen auswählen, verlegen und verbinden, Normen und Vorschriften beachten
Komponenten und Baugruppen unter Beachtung der Energieeffizienz auswählen und unter Berücksichtigung der Konformität einbauen
Schaltgeräte und Bauteile kennzeichnen und nach Schaltplänen verdrahten
Prüf- und Messverfahren sowie Prüf- und Messgeräte unterscheiden
be- und unbeleuchtete zweidimensionale Anlagen, insbesondere Schilder, Schriftzüge, Grafiken und Fassadenbeschriftungen, fertigen
Bauteile und Baugruppen zu dreidimensionalen be- und unbeleuchteten Anlagen unter Berücksichtigung von Profilkennzahlen und Bauformen zusammenbauen
Trag- und Rahmenkonstruktionen unter Umsetzung von statischen Berechnungen und Plänen erstellen
be- und unbeleuchtete Leitsysteme herstellen
Messe- und Ausstellungsstände herstellen
mobile Werbeträger herstellen
Befestigungsuntergründe beurteilen, Tragfähigkeit der Befestigungsflächen prüfen
zweidimensionale Anlagen, insbesondere durch Kleben, Schrauben, Nieten, Dübeln, befestigen und verbinden
Befestigungspunkte festlegen, Befestigungs- und Verbindungsmittel auswählen
mobile Anlagen unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten und rechtlicher Vorgaben positionieren und sichern
dreidimensionale Anlagen, insbesondere durch Kleben, Schrauben, Nieten sowie Dübeln, befestigen und verbinden
Anlagen auf Funktion und Sicherheit prüfen, Ergebnisse dokumentieren
Verschleißteile austauschen, Fehlerquellen beseitigen, Maßnahmen dokumentieren
Anlagen demontieren, Verwertung und Entsorgung sicherstellen
Schriften, Zeichen und bildliche Darstellungen, insbesondere durch Scribbles, Skizzen und Zeichnungen, manuell und rechnergestützt darstellen
Vektorisierungen durchführen
Bildbearbeitungs-, Mal- und Vektorgrafikprogramme anwenden
Kreativtechniken einsetzen
Gestaltungsgrundlagen und -prinzipien, insbesondere Typografie und Farbe, anwenden
Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte sowie Regelungen zum Datenschutz sowie Medien- und Lizenzrecht beachten
kundenorientierte Bedarfsanalysen erstellen
Kunden gestalterisch und technisch beraten, Gestaltungskonzepte präsentieren und mit Kunden abstimmen
Genehmigungs- und Prüfverfahren mit Kunden abstimmen und mit zuständigen Stellen abwickeln
Arbeitsstätten vorbereiten, einrichten, sichern, unterhalten und räumen
persönliche Schutzausrüstungen auswählen und einsetzen
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Schwerpunkten
1. Schwerpunkt Technik, Montage, Werbeelektrik/-elektronikLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat12341Installieren von Werbeelektrik und Werbeelektronik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) 142Befestigen und Verbinden von Kommunikations- und Werbeanlagen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8) 8 3Warten, Demontieren und Reparieren von Kommunikations- und Werbeanlagen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 9) 94Einrichten und Räumen von Arbeitsstätten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 12) 4
Prüf- und Messverfahren anwenden, Prüf- und Messgeräte handhaben
Betriebsmittel zum Steuern, Regeln und zur Datenübertragung einbauen, verdrahten und kennzeichnen
Steuerungs-, Regelungs- und Überwachungsprogramme prüfen, Regelungsparameter einstellen
Funktion und Sicherheit, insbesondere Leuchtmittel, elektrische und elektronische Betriebsgeräte, Sicherungen, Schalter, Sicherheits- und Schutzeinrichtungen, Isolationswiderstände und Durchgängigkeit der Leiter, prüfen sowie Ergebnisse dokumentieren
Fehler und Störungen erkennen und beseitigen, Änderungen dokumentieren
leitende Verbindungen in Kommunikations- und Werbeanlagen im Hoch- und Niederspannungsbereich herstellen, Normen und Vorschriften beachten
Kommunikations- und Werbeanlagen an einen vorgegebenen elektrischen Einspeisepunkt anschließen, Normen und Vorschriften beachten
Fundamente und Verankerungen vorbereiten, Tragkonstruktionen befestigen
Anlagen aufstellen
Anlagen an Tragkonstruktionen befestigen
Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen
Anlagen in Betrieb nehmen
Anlagenteile und Baugruppen prüfen
Funktions- und Sicherheitsprüfungen, insbesondere durch Sichtkontrollen und Messen, durchführen
Fehler erkennen und Ursachen systematisch eingrenzen, beheben und dokumentieren
Anlagenteile zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit nach Serviceunterlagen und Anweisungen warten
Reparaturlisten erstellen
Leitern, Gerüste und Montagebühnen unter Arbeits- und Sicherheitsaspekten beurteilen, auswählen, auf- und abbauen
Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen, Transportwege festlegen
Bauteile, Baugruppen und Anlagen zum Transport vorbereiten, sichern und transportieren
2. Schwerpunkt Grafik, Druck, ApplikationLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat12341Applizieren mit und auf unterschiedlichen Werkstoffen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) 102Herstellen von Beschriftungen und bildlichen Darstellungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) 93Anwenden von Drucktechniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) 64Entwerfen, Gestalten und Präsentieren von Kommunikations- und Werbekonzepten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 10) 10
Folien dreidimensional verkleben
Spezialfolien, insbesondere Sonnen-, Sicherheits- und Oberflächenschutzfolien, verkleben
Textilien nach Eigenschaften bestimmen
Textilveredlungsverfahren unterscheiden und anwenden
Transfers herstellen und übertragen
Beschriftungen und bildliche Darstellungen, insbesondere durch Schreiben mit Pinsel und Feder, manuell herstellen
Blattmetallverarbeitungstechniken im Matt- und Glanzverfahren anwenden
Farbräume bestimmen und Farbmanagementsysteme anwenden
Druckprodukte konfektionieren, schützen und veredeln
Präsentationsmodelle und Muster herstellen
räumliche Darstellungen von Kommunikations- und Werbeanlagen rechnergestützt entwerfen
Corporate Design entwerfen, Gestaltungsvorgaben umsetzen
Schriften klassifizieren und gestalterisch einsetzen
Stilepochen und -elemente berücksichtigen
Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat12341Berufsbildung, Arbeits-und Tarifrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3) 4Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 5Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 5) 3 36Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 6) 3 27Manuelles und rechnergestütztes Erstellen technischer Unterlagen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 7) 28Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 8) 2
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Angebot, Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten und sichern
Materialbedarf ermitteln, Materiallisten erstellen
Materialien und Hilfsstoffe, Arbeitsmittel und -geräte auswählen, bereitstellen und lagern
Zeitbedarf ermitteln, Kosten abschätzen
Arbeitsschritte selbstständig und im Team nach wirtschaftlichen und terminlichen Vorgaben planen und dokumentieren
Informationen beschaffen, aufbereiten und bewerten
Daten erfassen, bearbeiten und sichern, Datenschutzvorschriften anwenden
Gespräche mit Vorgesetzten und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, fremdsprachliche Fachausdrücke anwenden
digitale und analoge Mess- und Prüfdaten ermitteln und auswerten
Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicherstellen
Richtlinien, Normen und Merkblätter beachten, Betriebs- und Arbeitsanweisungen handhaben
Skizzen und technische Zeichnungen erstellen
Fertigungsunterlagen erstellen, Berechnungen durchführen
Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der Qualitätsstandards prüfen
Qualitätsabweichungen und ihre Ursachen durch Zwischen- und Endkontrollen feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen und dokumentieren
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen