Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung regelt das Schlichtungsverfahren nach § 17 des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes. Das Schlichtungsverfahren behandelt die Verletzung von Pflichten zur Herstellung der Barrierefreiheit insbesondere nach dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz.