Gesetze
Gesetz wird geladen …
1Die Schülervertretung dient der Vertretung von Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Schule, der Beteiligung an den schulischen Gremien sowie der Durchführung übertragener und selbstgewählter Aufgaben im Rahmen der Unterrichts- und Erziehungsaufgabe der Schule. 2Sie soll an der Planung von Einzelveranstaltungen der Schule, die der Erweiterung des Unterrichtsangebots dienen, beteiligt werden. 3Die Schülervertretung besitzt kein politisches Mandat; die Bildung politischer Schülergruppen innerhalb der Schülervertretung ist unzulässig.
Das Nähere wird im Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) geregelt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.