§ 35 SchoG
Ferien
Die Ferien an den öffentlichen Schulen werden durch die Ferienordnung der Schulaufsichtsbehörde festgelegt. 6. Abschnitt Elternvertretung
Die Ferien an den öffentlichen Schulen werden durch die Ferienordnung der Schulaufsichtsbehörde festgelegt. 6. Abschnitt Elternvertretung