§ 3 Abs. 3 SchulPflG SLGesetz Nr. 826 über die Schulpflicht im Saarland (Schulpflichtgesetz) Vom 11. März 1966 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
1Kinder und Jugendliche, die dem Unterricht auf Grund mangelnder Deutschkenntnisse nicht ausreichend folgen können, nehmen an den für sie vorgesehenen…
§ 3 Abs. 3 SchulPflGDV SL 2004Verordnung zur Ausführung des Schulpflichtgesetzes (VO-Schulpflichtgesetz) Vom 23. Juni 2004
Soweit Kinder und Jugendliche, die dem Unterricht aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht ausreichend folgen können, an verpflichtenden…
§ 4 Abs. 3 SchulPflGDV SL 2004Verordnung zur Ausführung des Schulpflichtgesetzes (VO-Schulpflichtgesetz) Vom 23. Juni 2004
Soweit Berufsschulpflichtige, die dem Unterricht aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht ausreichend folgen können, an verpflichtenden Sprachfördermaßnahmen…
Art. 1 Abs. 3 SN-17704Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Vorschriften über die Unterrichtung und Betreuung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
„(2) Schüler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist und deren Kenntnisse der deutschen Sprache für eine Teilnahme am…