§ 26 SchRegDVIn der Aufschrift sind das Amtsgericht und die Nummer des Registerblatts anzugeben.
§ 33 SchRegDVIn der Aufschrift sind das Amtsgericht und die Nummer des Registerblatts anzugeben.
§ 12a Abs. 2 SchRegDVDas abgegebene Blatt erhält nach Maßgabe des § 2 eine neue Bezeichnung. In der neuen Aufschrift des neuen Blattes sind in Klammern mit dem Zusatz "früher" auch…
§ 70 SchRegOSchiffsregisterordnung
Die Eintragung des Schiffsbauwerks hat die im § 69 Abs. 1 bezeichneten Angaben, die Bezeichnung der im § 69 Abs. 2, 3 genannten Urkunden und den Tag der…
Anlage 6a SchRegDV(zu § 44)
In dem vom unterzeichneten Gericht kraft gesetzlicher Anordnung geführten Schiffsregister ist das Schiff .......... auf Grund glaubhafter Nachweisungen unter…