§ 60 Abs. 3 SachenRBerGGesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
Der Grundstückseigentümer haftet nicht für Sachmängel des Grundstücks.
§ 837 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Besitzt jemand auf einem fremden Grundstück in Ausübung eines Rechts ein Gebäude oder ein anderes Werk, so trifft ihn anstelle des Besitzers des Grundstücks die…
§ 836 Abs. 3 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Besitzer im Sinne dieser Vorschriften ist der Eigenbesitzer.
§ 64 Abs. 2 SachenRBerGGesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
Übernimmt der Nutzer nach § 63 Abs. 3 eine dingliche Haftung für eine vom Grundstückseigentümer eingegangene Verpflichtung, so kann er von diesem Befreiung…
§ 14 Abs. 1 NachbG SLGesetz Nr. 965 - Saarländisches Nachbarrechtsgesetz Vom 28. Februar 1973
Schaden, der bei Ausübung eines Rechts gemäß den §§ 12 und 13 dem Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten entsteht, ist ohne Rücksicht auf Verschulden zu…