Gesetze
Gesetz wird geladen …
Auf Franken lautende Hypotheken werden in der Weise umgestellt, daß an Stelle von 100 Franken 0,8507 Deutsche Mark aus dem Grundstück zu zahlen ist. Das gleiche gilt für vor dem 20. November 1947 bestellte Hypotheken, die auf Franken umgestellt, im Grundbuch aber noch nicht in Franken eingetragen worden sind.
Soweit die durch eine Hypothek gesicherte Forderung in Frankreich bestehenbleibt, wird die Hypothek nicht nach Absatz 1 umgestellt. Vereinigt sich eine nach Satz 1 von der Umstellung ausgenommene Hypothek mit dem Eigentum, so wird sie im Zeitpunkt der Vereinigung nach Absatz 1 auf Deutsche Mark umgestellt.
Zur Eintragung des nach Absatz 1 in Deutscher Mark sich ergebenden Nennbetrages einer Hypothek in das Grundbuch bedarf es der Bewilligung des Gläubigers und des Eigentümers. Der Vorlegung des Hypothekenbriefes bedarf es zur Berichtigung des Grundbuches nicht.
Ist eine vor dem 20. November 1947 bestellte, auf Franken umgestellte Hypothek im Grundbuch noch nicht in Franken eingetragen, so kann das Grundbuch nach Absatz 3 berichtigt werden, ohne daß die Umstellung der Hypothek auf Franken einzutragen ist.
Gebühren für die Berichtigung des Grundbuches und für die Ergänzung des Grundbuchauszuges auf dem Hypothekenbrief werden nicht erhoben.
Die Absätze 1 bis 5 gelten für Grundschulden, Rentenschulden und Reallasten sowie für Schiffshypotheken und Pfandrechte an Bahneinheiten sinngemäß.
Bei Berechnung des Geldbetrags der Hypothek oder Grundschuld ist von dem im Grundbuch eingetragenen Umstellungsbetrag auszugehen. Ist der Umstellungsbetrag…
Ist bei der Hypothek ein Umstellungsschutzvermerk nicht eingetragen, so gelten nach dem Ende des Jahres 1965 für die Berichtigung des Grundbuchs durch…
Der Antrag, bei einer Hypothek einen Umstellungsbetrag, der sich auf mehr als eine Deutsche Mark für je zehn Reichsmark beläuft, in das Grundbuch einzutragen,…
Tritt nach § 1177 Abs. 1 oder nach § 1198 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Grundschuld oder eine Rentenschuld an die Stelle der Hypothek, so ist, sofern nicht…
Darf gemäß § 3 der dort bezeichnete Umstellungsbetrag nicht mehr eingetragen werden, so besteht die Hypothek nur in Höhe eines Umstellungsbetrags, der sich auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.