§ 1 Abs. 1 SchuldSaarUmstVForderungen und Verbindlichkeiten im Sinne dieser Verordnung sind auf französische Franken (Franken) lautende Forderungen und Verbindlichkeiten des privaten und…
§ 7 SchuldSaarUmstVFür die Anwendung dieser Verordnung gelten auf Reichsmark lautende, noch nicht auf Franken oder Deutsche Mark umgestellte Verbindlichkeiten von Personen im…
§ 2 Abs. 1 SchuldSaarUmstVForderungen und Verbindlichkeiten zwischen Personen im Geltungsbereich dieser Verordnung sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Schuldverschreibungen, die…
§ 5 Abs. 2 ÜblG 5Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund
Soweit das Saarland auf Grund anderer Gesetze verpflichtet ist, bestimmte Lasten bis zum Ende der Übergangszeit nach Artikel 3 des Saarvertrages zu tragen, gilt…