§ 25 Abs. 4 AuslSchuldAbkAGGesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden
Ist eine Entscheidung über eine Reichsmarkforderung (§ 13 Abs. 3 des Umstellungsgesetzes) nach Maßgabe der Zahlungs- und sonstigen Bedingungen für vollstreckbar…
§ 21 Abs. 2 UmstGeldInstVVerordnung über die Umstellungsrechnung der Geldinstitute aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens
Ist eine Forderung oder eine Verbindlichkeit vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erfüllt worden, so ist sie zum Erfüllungskurs in Deutsche Mark umzurechnen.…
§ 18 Abs. 1 UmstGDrittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens
Folgende Reichsmarkverbindlichkeiten werden in Abweichung von § 16 mit der Wirkung auf Deutsche Mark umgestellt, daß der Schuldner für jede Reichsmark eine…
§ 15 Abs. 2 UmstBauSparkVVerordnung über die Umstellungsrechnung der Bausparkassen aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens
Ist eine Forderung oder eine Verbindlichkeit vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erfüllt worden, so ist sie zum Erfüllungskurs in Deutsche Mark umzurechnen.…
§ 16 Abs. 1 UmstGDrittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens
Die Reichsmarkforderungen werden grundsätzlich mit der Wirkung auf Deutsche Mark umgestellt, daß der Schuldner an den Gläubiger für je zehn Reichsmark eine…