§ 18 Abs. 1 UmstGDrittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens
Folgende Reichsmarkverbindlichkeiten werden in Abweichung von § 16 mit der Wirkung auf Deutsche Mark umgestellt, daß der Schuldner für jede Reichsmark eine…
§ 16 Abs. 1 UmstGDrittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens
Die Reichsmarkforderungen werden grundsätzlich mit der Wirkung auf Deutsche Mark umgestellt, daß der Schuldner an den Gläubiger für je zehn Reichsmark eine…
§ 24 LA-EG-SaarGesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
Bei der Anwendung der §§ 12, 15, 16, 18 Abs. 1 und des § 22 sind Zahlungen in Franken mit dem aus der Anlage ersichtlichen, am Tage der jeweiligen Zahlung…
§ 13 Abs. 3 UmstGDrittes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens
Reichsmarkverbindlichkeiten und Reichsmarkforderungen im Sinne dieses Gesetzes sind alle Verbindlichkeiten und Forderungen aus vor dem 21. Juni 1948 begründeten…