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In den für einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt errichteten Regionalen Bildungsnetzwerken können Schulen, Schulträger, Schulaufsichtsbehörden sowie Einrichtungen zusammenarbeiten, die Verantwortung für die schulische und außerschulische Bildung, Erziehung und Betreuung junger Menschen wahrnehmen und Leistungen für sie erbringen.
Die Regionalen Bildungsnetzwerke dienen im Interesse erfolgreicher Bildungsbiografien
der Vernetzung über den Bereich der eigenen Zuständigkeit und die Verwaltungsebenen hinaus,
der Stärkung der Schul- und Unterrichtsentwicklung in den Schulen und
dem Informationsaustausch, der Planung und der Abstimmung.
Ein Regionales Bildungsnetzwerk wird durch einen Kooperationsvertrag zwischen dem Kreis oder der kreisfreien Stadt und dem Land errichtet. Der Vertrag bestimmt die Handlungsfelder und die Organisation des Regionalen Bildungsnetzwerks.
Die Zuständigkeiten der Schulträger und der staatlichen Schulaufsicht bleiben unberührt.
Bei Einvernehmen von Land und den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten kann die Organisation der Regionalen Bildungsnetzwerke für Bildungsprojekte mit landesweiter Bedeutung genutzt werden.
Zusammenarbeit von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen,
die auf Landesebene für mindestens eine Schulform organisierten Elternverbände,
auch in der digitalen Welt mit Medien verantwortungsbewusst und sicher umzugehen.
über den Vorschlag zur Nutzung der vom Schulträger bereitgestellten Lehr- und Lernsysteme sowie Arbeits- und Kommunikationsplattformen in digitaler Form (§ 8…
Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags kann die Schule bereitgestellte Lehr- und Lernsysteme sowie Arbeits- und Kommunikationsplattformen in…
Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.