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Ziel jeder sonderpädagogischen Unterstützung ist die Sicherung des individuellen Bildungsanspruches der Schülerinnen und Schüler. Sie trägt zur Anschlussfähigkeit im Hinblick auf den weiteren Bildungs- und Berufsweg bei.
Sonderpädagogische Unterstützung ergänzt die Arbeit der Regelschule. Zudem findet sonderpädagogische Unterstützung in den nach Förderschwerpunkten (§ 18) gegliederten Förderschulen (§ 4a Absatz 1 bis 4 des Schulordnungsgesetzes) statt.
Die bestehenden sonderpädagogischen Förderzentren haben die vorrangige Aufgabe, die inklusive Arbeit der allgemein bildenden und beruflichen Regelschulen sonderpädagogisch zu unterstützen.