Verordnung über die Eignungsprüfung als besondere Zugangsvoraussetzung zum Studium an der Hochschule für Musik Saar für die Studiengänge Lehramt für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 - 10) (LS1), Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) (LS1+2), Lehramt an beruflichen Schulen (LAB), Lehramt für die Primarstufe (LP) mit dem Profilfach Musik Vom 22. Juni 2018
Es gilt die Immatrikulationsordnung der Hochschule für Musik Saar in der jeweils geltenden Fassung.
§ 13 SchulmusEignPrV SL 2018
§ 13 SchulmusEignPrV SL 2018Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen