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Jugendliche, die eine außergewöhnliche Begabung in dem von ihnen gewählten Hauptfach besitzen, können als Jungstudierende aufgenommen werden.
Die Zulassung zur Jungen Akademie Saar kann nur ausgesprochen werden, wenn die Lehrkapazität der Hochschule für Musik Saar dies zulässt.
Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.
Näheres regelt die Ordnung für Jungstudierende an der Hochschule für Musik Saar.