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Zum Zweck der Schulverwaltung und Bildungsplanung werden jährlich statistische Erhebungen über schulbezogene Tatbestände an den Schulen und schulischen Einrichtungen sowie den Studien- und Landesseminaren im Saarland durch das Statistische Landesamt durchgeführt. Das Recht der Schulaufsichtsbehörde und der Schulträger, im Rahmen ihrer Aufgaben Erhebungen durchzuführen, bleibt von dieser Verordnung unberührt.