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Die Übermittlung von Schülerdaten, Elterndaten und Lehrkräftedaten an außerschulische Lernpartnerinnen und Lernpartner wie beispielsweise Lesepatinnen und Lesepaten, örtliche Vereine, die der Kultur- und Brauchtumspflege oder dem Sport dienen und ähnliche Personen oder Einrichtungen ist mit Einwilligung der betroffenen Person zulässig. Abschnitt 6 Schlussbestimmungen