§ 63b StVGStraßenverkehrsgesetz
Das Bundesministerium für Verkehr wird ermächtigt, im Benehmen mit der Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zur Durchführung von § 63a…
§ 34f Abs. 1 MOGGesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verwaltungsverfahren und technische und organisatorische…
§ 3 BinSchSiVVerordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
§ 68 Abs. 1 FahrlGGesetz über das Fahrlehrerwesen
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu regeln.