Verordnung über Schutzvorschriften für Niststätten der Kerb-Ameise Vom 27. August 2001
Die folgenden Vorschriften gelten für Niststätten der Kerb-Ameise in der Gemeinde Nonnweiler, Gemarkung Bierfeld, auf einer Teilfläche der Waldabteilung 6279. Die Abgrenzung ist in der anliegenden Karte [1] ersichtlich.
§ 1 SchutzVAmeisV SL
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