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Das Schutzgebiet gliedert sich in folgende Zonen: 2 Fassungsbereiche (Zone I) - rot gekennzeichnet -, 1 engere Schutzzone (Zone II) - blau gekennzeichnet -.
Die Fassungsbereiche erstrecken sich auf Teile der Grundstücke: Gemarkung Sitzerath, Flur 1, Parz.- Nrn. 3567/6, 3568/6, 3121/6 und 3122/6 (Quelle 1), Flur 1, Parz.- Nrn. 3214/5, 2761/5 und 3570/49 (Quelle 2).
Die engere Schutzzone umfasst Grundstücke auf Gemarkung:
Die Abgrenzung des Wasserschutzgebiets und seiner Schutzzonen ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Plänen, die Bestandteil dieser Verordnung sind :
Übersichtslageplan ÜL 1 vom 15. November 1991 i. M. 1:10.000 mit Einzeichnung der Schutzzone II und der Wassergewinnungsanlagen,
Lageplan L 1(Beschilderungsplan) vom 15. November 1991 i. M. 1:2.500,
3 Katasterpläne ( Nrn. 1, 2 und 3) vom 15. November 1991 i. M. 1:2.000 bzw. 1:1.250 mit Einzeichnung der Schutzzonen I, der Wassergewinnungsanlagen und der Schutzzone II.
Eine Ausfertigung der Pläne wird zu jedermanns Einsicht aufbewahrt bei:
der Gemeinde Nonnweiler,
dem Ministerium für Umwelt - Landesplanungsbehörde,
dem Landkreis St. Wendet - untere Wasserbehörde,
dem Landkreis St. Wendet - untere Bauaufsichtsbehörde,
dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken.
Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der in Absatz 2 und 3 genannten Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht.
Die Fassungsbereiche sind durch Umzäunung, die engere Schutzzone in der Natur in geeigneter Weise kenntlich gemacht.