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Die Grenzen des Schutzgebiets sind in den von der Gemeinde Nonnweiler, Trierer Straße 5, 66620 Nonnweiler, aufgestellten und einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Plänen [1] eingetragen. Dies sind
Übersichtsplan M. 1:10.000, mit Einzeichnung der Schutzzonen I, II und III,
Lageplan M 1:1.000, mit Einzeichnung der Schutzzone I und der Schutzzone II.
Das Schutzgebiet gliedert sich in folgende Zonen: Die engere Schutzzone umfasst Grundstücke auf Gemarkung Mühlfeld, Flur 1 und 4. Die Grenze der weiteren Schutzzone (Zone III) ist aus der als Anlage [1] abgedruckten Karte ersichtlich.
die Fassungsbereiche (Zone I) - rot gekennzeichnet,
die engere Schutzzone (Zone II) - blau gekennzeichnet,
die weitere Schutzzone (Zone III) - grün gekennzeichnet.
Eine Ausfertigung der Pläne wird aufbewahrt: Die Pläne können dort während der Dienststunden eingesehen werden..
bei der Gemeinde Nonnweiler,
bei der Gemeinde Tholey,
bei der Stadt Wadern.
Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der in Absatz 2 genannten Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht.
Die Fassungsbereiche sind durch Umzäunung, die engere Schutzzone in der Natur in geeigneter Weise kenntlich gemacht.