SchwPestMonV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage SchwPestMonV(zu § 1 Absatz 4) Probenschlüssel für die nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 durchzuführenden Untersuchungen auf das Virus der Klassischen SchweinepestVerordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen Schlussformel(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2520) Schlussformel