SchwPestV 1988 — InhaltsübersichtGesetz§ 26 SchwPestV 1988(weggefallen)Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest · Abschnitt 6 § 25bAnlage Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 25b